Zum Inhalt

Wahltageverordnung 2023

Gemäß § 4 Abs 2 Z 1 iVm § 11 Abs 1 und 3 der HSWO 2014 wird die  Wahltageverordnung verlautbart und die postalische und die elektronische Einbringungsstelle für die Wahlvorschläge und Kandidaturen wie folgt bekannt gegeben:

Postalische und elektronische Einbringungsstelle (Anmerkung: zumindest, bis wir in der Wahlkommission nichts anderes beschließen):

FH Campus Wien, z.H. Stabstelle Recht, Favoritenstraße 226, 1100 Wien

gunther.gram@h-i-p.at (Stellvertretender Vorsitzender der Wahlkommission)

Die Wahltageverordnung für das Jahr 2023 ist hier zu finden.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert