Gemäß § 4 Abs 2 Z 1 iVm § 11 Abs 1 und 3 der HSWO 2014 wird die Wahltageverordnung verlautbart und die postalische und die elektronische Einbringungsstelle für die Wahlvorschläge und Kandidaturen wie folgt bekannt gegeben:
Postalische und elektronische Einbringungsstelle (Anmerkung: zumindest, bis wir in der Wahlkommission nichts anderes beschließen):
FH Campus Wien, z.H. Stabstelle Recht, Favoritenstraße 226, 1100 Wien
gunther.gram@h-i-p.at (Stellvertretender Vorsitzender der Wahlkommission)
Die Wahltageverordnung für das Jahr 2023 ist hier zu finden.