Zum Inhalt

Psychotherapie-Zuschusstopf

Was ist der Psychotherapie-Zuschusstopf?

Wir unterstützen unsere Kolleg*innen dabei, psychotherapeutische Leistungen in Anspruch zu nehmen. Denn deine Gesundheit darf nicht am Geldbörserl scheitern! Dabei werden dir Kosten für deine Psychotherapie bis zu 350 Euro, im Falle von sozialer Bedürftigkeit bis zu 550 Euro rückerstattet!

Du kannst ein Mal pro Semester einen Antrag auf einen Zuschuss aus dem Psychotherapietopf stellen.

Alle Fragen zum Psychotherapietopf beantwortet dir das Team des Gesundheitsreferates unter geref@oeh-fhcw.at!

Anträge sind ab dem Wintersemester 2024 möglich!

Ab wann halten wir euch hier am laufenden!

 

Bildschirmfoto 2023 09 18 um 09.27.58

FAQs

1. Welche Unterlagen brauche ich für den Antrag?

a) Ein vollständig ausgefülltes Antragsformular

b) Inskriptionsbestätigung des aktuellen Semesters und des Semesters, in dem die Therapie in Anspruch genommen wurde

c) Rechnungskopie der Psychotherapie

d) Zahlungsbestätigung der Psychotherapie

Wenn deine Psychotherapeut*in nicht unter Supervision ist:

e) Eine Ablehnung des Psychotherapiezuschusses vom Krankenversicherungsträger (Ohne diese Ablehnung müssen wir den Betrag, den deine Krankenversicherung potenziell erstattet hätte, fiktiv abziehen (näheres unter Punkt f))

Bei sozialer Bedürftigkeit:

f) Lückenlose Kontoauszüge der letzten drei Monate 

2. Ich studiere auf einer anderen Hochschule als der FH Campus Wien, kann ich trotzdem einen Antrag stellen?

  • Nein, der Psychotherapiezuschusstopf ist Studierenden der FH Campus Wien vorbehalten.

3. Ich habe während meines Studiums an der FH Campus Wien Psychotherapie in Anspruch genommen. Zum Zeitpunkt der Antragstellung habe ich mein Studium aber bereits abgeschlossen. Habe ich noch Anspruch auf eine Refundierung?

Nein, es muss auch zum Zeitpunkt der Antragstellung eine aktuelle Inskriptionsbestätigung vorgewiesen werden können.

4. Ich habe einen Kassenplatz für meine Psychotherapie, bekomme ich die Therapiekosten trotzdem refundiert?

  • Nein, die ÖH FH Campus Wien refundiert nur Beträge, welche von keiner anderen Stelle refundiert werden konnten. Darunter fallen Krankenkassen, Eltern, Freunde, Vereine, Institutionen etc.

5. Meine Eltern finanzieren mir meine Psychotherapie. Habe ich Anspruch auf einen Zuschuss?

  • Nein (siehe Punkt 4)

6. Ich bekomme einen Kostenzuschuss von meiner Krankenkasse, wird mir trotzdem der gesamte Betrag erstattet?

  • Nein, es wird nur der Teil refundiert, welcher von keiner anderen Stelle erstattet werden konnte. Wenn z.B. eine Sitzung 100€ kostet und die Krankenkasse 28,93€ zahlt, werden von der ÖH FH Campus Wien 100€ – 28,93€ = 71,07€ refundiert. Näheres siehe Antwort in Punkt 4.

7. Ich habe keinen Kostenzuschuss bei meiner Krankenkasse beantragt, wird mir trotzdem der der Zuschuss abgezogen?

  • Ja, solange keine Ablehnung des Psychotherapiezuschusses vom Krankenversicherungsträger vorliegt. 

8. Ich habe in einem Semester bereits einen Antrag eingereicht, habe danach aber weitere Psychotherapie in Anspruch genommen. Kann ich diese Rechnungen einreichen?

  • Es ist leider nur 1-mal pro Semester möglich einen Antrag zu stellen. Du könntest aber im Folgesemester einen neuen Antrag stellen. Bedenke aber bitte, dass nur Therapieeinheiten bis maximal 1 Jahr vor Antragstellung berücksichtigt werden können.

9. Ich war vor 5 Monaten sozial bedürftig, zum Zeitpunkt der Antragstellung übersteigt mein Einkommen aber die Mindestsicherung. Bin ich im Sinne des Psychotherapiezuschusstopfes noch sozial bedürftig?

  • Nein, wir gehen immer von der aktuellen Bedürftigkeit aus. Dazu sehen wir das durchschnittliche Einkommen der letzten 3 Monate an.

10. Wenn ich eine Diagnose habe, muss ich sie bei der Antragstellung kenntlich machen?

  • Nein, die Diagnose sollte auf allen von dir eingereichten Dokumenten geschwärzt werden

11. Bis wann kann ich einen Antrag stellen?

  • Das Datum wird jedes Semester auf der Webseite bekanntgegeben

12. Wird eine klinisch-psychologische Behandlung oder eine psychiatrische Behandlung refundiert?

  • Nein, es werden ausschließlich psychotherapeutische Behandlungen refundiert.

13. Wird eine klinisch-psychologische Diagnostik refundiert?

  • Nein, dies ist eine Leistung, die von der Krankenkasse übernommen wird. (Infos dazu findest du hier)

14. Ich habe noch keine Therapie begonnen, kann ich im Vorhinein schon einen Antrag stellen?

  • Nein, es werden nur bereits bezahlte Einheiten berücksichtigt. Dementsprechend musst du auch Belege einreichen, die zeigen, dass Du die Therapie bereits bezahlt hast. Näheres unter Punkt 4.